Rückerstattung von Elternbeiträgen: 14 Kläger gewinnen gegen den Landkreis Stade, Urteile vom 23. November 2016

Erleichterung bei den Eltern

 

Ein wichtiger Meilenstein für angemessene Elternbeiträge. 14 Kläger haben gegen den Landkreis Stade in Gerichtsverfahren wegen der Erstattung von Elternbeiträge für Kindertagespflege aus den Jahren 2009 bis 2013 gewonnen (Urteil vom 23. November 2016). Durchschnittlich werden Elternbeiträge von knapp 1.600 Euro pro Klageverfahren erstattet. In einem Fall über 3.000 Euro. In 12 Verfahren wurden die Kläger von der Rechtsanwältin Angela Heinssen, Kanzlei-an-der-Lühe, vertreten.

 

Der Landkreis Stade bereicherte sich zu Unrecht auf Kosten der Eltern

 

Der Landkreis Stade hatte sich unter Verweis auf die Bestandskraft der Bescheide geweigert überzahlte Elternbeiträge zu erstatten. Die Überzahlung der Elternbeitäge war vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni 2013 mit Beschluss festgestellt worden. Die Überdeckung führte nach Meinung der Richter zur  Nichtigkeit der Kindertagespflegesatzung des Landkreises Stade. Der Landkreis Stade hatte daraufhin zwar die Kindertagespflegesatzung rückwirkend ab 2009 geändert, rechtswidrigen Elternbeitragsbescheide wurden aber nicht aufgehoben und die überzahlten Elternbeiträge nicht erstattet.

 

Klares Urteil des VG Stade

 

Das Verwaltungsgericht Stade hält die Vorgehensweise der Landreises Stade für rechtswidrig und hob die bestandskräftigen Bescheide nun auf, soweit sie nicht der geänderten Satzung enstprachen. Anschließend verpflichtete das Verwaltungsgericht den Landreis Stade zur Erstattung der Elternbeiträge.     

 

Auch die anderen Eltern können nun Erstattungsanträge stellen 

 

Betroffen sind auch mehrere hundert weiterer Betreuungsverhältnisse aus den Jahren 2009-2013. Eltern können nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nun einen Erstattungsantrag stellen, auch wenn der Bescheid bestandskräftig ist. Sie sollten sich dazu wegen der Fristen rechtsanwaltlichen Rat suchen.

 

Für den Landkreis bedeutet die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass er nun mit Erstattungforderungen in Höhen von mehreren hundertausend Euro rechnen muss.

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Großer Erfolg vor dem OVG Schleswig im Normenkontrollverfahren, Kindertagespflegesatzung nichtig- Elternbeiträge rechtswidrig

Mit Beschluss vom 22. September 2016 hat das OVG Schleswig festgestellt, dass die Kindertagespflegesatzung des Kreises Pinneberg nichtig ist. Noch im letzten Moment hatte der Kreis Pinneberg mit Anpassungen der Satzung erfolglos versucht, die eindeutige Entscheidung des OVG Schleswig abzuwenden. Sowohl die Fassung der Kindertagespflegesatzung ab dem 1. August 2014 als auch die Fassung der Kindertagespflegesatzung ab dem 1. August 2016 ist rechtwidrig und damit nichtig, erklärten die Richterinnen. Es fehlt schlicht an der vom Gesetzgeber vorgesehenen Sozialstaffel. Bewußt hatte die Verwaltung und die Politik im Kreis Pinneberg komplizierte Antragsverfahren in die Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen eingebaut.

 

Zunächst wurden 100 Prozent der Kosten der Kindertagespflege gefordert. Wollten Eltern für die Kindertagespflege den gleichen Elternbeitrag zahlen, wie für die Krippe, musste ein sogenannter Differenzkostenantrag gestellt werden. Bedingung war ein rechtswidrig geforderten Nachweis, dass kein Krippenplatz frei sei. Ziel war es mit diesem Antragsverfahren viele Millionen zu sparen. In dem Unterlagen des Kreises Pinneberg heißt es dazu:

 

 

Es ist davon auszugehen, dass sich bei einer Übernahme der Differenzkosten ohne Nachweispflicht die Abrechnungsfälle für den Kreis Pinneberg deutlich erhöhen würden, weil Eltern nur durch die Abrechnung über den Kreis in den Genuss der Übernahme der Differenzkosten kommen. Bei einem angenommenen Anstieg auf 1000 Abrechnungsfälle würden sich die Mehrkosten nochmals um 581.400 € erhöhen, so dass dann insgesamt Mehrkosten in Höhe von 1.490.322 € entstehen würden.(VO/FD 31.15.250, Jugendhilfeausschuss vom 21. Mai 2015)“

 

 

Eltern, die bisher nicht von der Sozialstaffel bzw. dem Differenzkostenausgleich profitiert haben, sollten schnell jetzt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen.  Damit drohen dem Kreis Pinneberg Erstattungen in Höhe von mehreren Millionen Euro.

 

Bereits in den Jahren 2013 und 2015 hatte die Frauen-Rechtlerin Angela Heinssen mit ihren Klagen gegen die Kindertagespflegesatzung des Landkreises Stade Erfolg vor dem OVG Lüneburg. Sowohl die Satzung aus dem Jahre 2009 als auch die geänderte Fassung aus dem Jahr 2013 wurden für nichtig erklärt (OVG Lüneburg Beschluß vom 21. Juni 2013 und OVG Lüneburg Urteil vom 29. September 2015) Zurzeit sind über 100 Klagen gegen überhöhte Elternbeiträge und auf Erhöhung der laufenden Geldleistung für Tagespflegepersonen anhängig. Rechtsanwältin Angela Heinssen vertritt Mandant*innen bundesweit.